Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Aktuelle Information

Bitte derzeit keine neuen Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus der Klimaoffensive 2020 „Förderung von Photovoltaikanlagen“ der Stadt Ibbenbüren einreichen. Das Budget im Rahmen des aktuelle Förderprogramm ist erschöpft.

Sind Sie zuwendungsberechtigt?

Das sagt die Förderrichtlinie für Photovoltaik-Anlagen der Stadt Ibbenbüren
„Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen für die in Ihrem Eigentum stehenden Objekte. Stellt eine Mieterin/ein Mieter eines Objektes den Antrag, so benötigt sie/er die schriftliche Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers. Möglich sind auch Pacht- und Mietlösungen etwa in Zusammenarbeit mit den SWTE, soweit der Vertrag auf eine Laufzeit von mind. 20 Jahren geschlossen wird. Von der Förderung ausgeschlossen sind Gewerbetreibende sowie Privatpersonen bei Erwerb eines kommunalen Grundstückes. Bei diesem Personenkreis werden die beschlossenen Regelungen im Rahmen des Grundstückskaufvertrages umgesetzt.“

Förderung von privaten
PV-Anlagen

Photovoltaikanlagen auf privat genutzten Gebäuden mit einer Mindestleistung von 3,5 kWp werden in Höhe von 10% des Anschaffungspreises maximal aber 750 Euro bezuschusst.

Photovoltaikanlagen auf privat genutzten Gebäuden mit einer Mindestleistung von 3,5 kWp mit Stromspeicher von mind. 3 kWh werden durch einen Zuschuss in Höhe von 10% des Anschaffungspreises maximal aber 1.500 Euro gefördert.

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Förderung von gewerblichen
PV-Anlagen

Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Immobilien mit einer Mindestleistung von 20 kWp ohne Stromspeicher werden durch einen Zuschuss in Höhe von 10% des Anschaffungspreises maximal aber 1.000 Euro gefördert.

Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 20 kWp und einem Stromspeicher mit einer Kapazität von mindestens 15 kWh werden von gewerblich genutzten Immobilien durch einen Zuschuss in Höhe von 10% des Anschaffungspreises maximal aber 1.500 Euro gefördert.

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Förderung von Privaten Stromspeichern

Übrigens: Auch neu geplante private Stromspeicher als Ergänzung bereits bestehender Photovoltaikanlagen werden durch den Klimafonds 2021 mit einem Zuschuss gefördert.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Batteriespeicher genau wie bei einer neu installierten Anlage eine Kapazität von mindestens 3 kWh bei privat genutzten PV-Anlagen haben. Die Fördersumme beträgt auch hier 10 Prozent des Anschaffungspreises. (höchstens 1.500 Euro).