Förderung von Baumpflege

Stadt Ibbenbüren startet Baumoffensive

Die Förderrichtlinie Baumpflege gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte privater Bäume und hilft dabei, gute und richtige Pflegemaßnahmen an Bäumen zu ermöglichen. Davon profitieren vor allem all jene, die sich nicht sicher über den Wert eines Baumes sind, Baumschäden befürchten, sachkundige Pflege ihrer Bäume benötigen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten vermeiden wollen. Mehr erfahren >>>

Ein Blick auf die Baumoffensive

Aus der Sicht der Umweltschutzbeauftragten Luise Reiher

Als Umweltschutzbeauftragte der Stadt Ibbenbüren hat Luise Reiher schon einiges in Bewegung gesetzt. So auch im Rahmen der Baumoffensive, die zum einen den privaten Baumerhalt fördert und zum anderen auch für städtische Neupflanzungen sozusagen „on top“ zu den sowieso verpflichtenden Ausgleichspflanzungen sorgt.

Aus der Sicht von Baumpfleger Jürgen Unger

Diplom-Ingenieur Jürgen Unger ist als einer von mehreren unabhängigen Baumpflegern im Rahmen der Baumoffensive in und um Ibbenbüren unterwegs, um Bäume in Privatbesitz zu begutachten.

Was wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der tatsächlich nachgewiesenen Gesamtkosten der fachgerechten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen und 100 Prozent für Beratung und Baumkontrolle, jedoch höchstens 1.000 € pro Baum. Pro Grundstück werden maximal vier Bäume gefördert.

Förderungsfähig sind unter anderem Maßnahmen wie:

  • Fachliche Beratung (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten bezüglich privater Bäume, Baumschutzfragen, Krankheiten, Schädlinge und Pilzbefall, Baumpflegemaßnahmen, Baumbewertung, Verkehrssicherheit)
  • Baumkontrolle
  • Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Baumgesundheit (z.B. Kronenpflege-, Kronenreduzierungs- und Kronensicherungsschnitte)
  • Erhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (z.B. Totholzbeseitigung)
  • Bodenverbesserungsmaßnahmen im Kronentraufbereich (z.B. durch Bodenbelüftung)
  • Bei begründetem Zweifel zur Verkehrssicherheit und einer Empfehlung der Baumkontrolleurin/des Baumkontrolleurs zur Erstellung eines Baumgutachtens, wird dieses zu 100 Prozent von der Stadt in dem Umfang gefördert, wie der Baumkontrolleur/die Baumkontrolleurin einen Untersuchungsbedarf bestätigt.