Förderrichtlinie Baumoffensive tritt in Kraft / Umweltschutzbeauftragte Luise Reiher: „Anreize schaffen, den Bestand zu erhalten“
Der 15. November ist in Sachen Baumpflege für alle Ibbenbürenerinnen und Ibbenbürener ein ganz wichtiges Datum. Denn mit dem heutigen Tag tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft. In ihr sind Zuschüsse für Beratungs-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an privaten Bäumen geregelt. Das Ziel ist klar: Mehr Bäume retten – weniger Bäume fällen. Zum Wohle der Umwelt und der Stadt.
„Unsere neue Förderrichtlinie wurde im Zuge der Baumoffensive entwickelt. Sie gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte privater Bäume“, sagt die neue Umweltschutzbeauftragte der Stadt Ibbenbüren, Luise Reiher. Helfen soll sie dabei, gute und richtige Pflegemaßnahmen an Bäumen zu ermöglichen. Vor allem dann, wenn man sich über den besonderen Wert eines Baumes nicht sicher ist, Angst vor Schäden hat, sachkundige Pflege benötigt, aber auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Und es funktioniert ganz einfach: Wer Interesse an einer Förderung hat, wendet sich per Formular (auf der städtischen Website unter www.ibbenbueren.de/baumoffensive oder in Kürze auch unter www.klima.ibbenbueren.de) an die Umweltschutzbeauftragte Luise Reiher. Anschließend wird das Formular geprüft und an einen zertifizierten Baumkontrolleur weitergegeben. Dieser setzt sich mit den Eigentümern der Bäume in Verbindung, berät diese, oder führt je nach Bedarf eine Baumkontrolle durch. „Die Kosten des Baumkontrolleurs für Beratung, Beurteilung und Baumkontrolle werden von der Stadt getragen“, sagt Luise Reiher.
Die vom Kontrolleur empfohlenen und mit den Eigentümern abgestimmten Pflegemaßnahmen können ebenfalls auf Antrag zur Hälfte von der Stadt finanziert werden. „Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind jedoch nur förderfähig, wenn vorab der von uns beauftragte Baumkontrolleur da war und entsprechende Maßnahmen empfohlen hat“, erklärt Reiher weiter. „Damit wird eine sachkundige Durchführung der Maßnahmen sichergestellt.“
Förderungsfähig sind unter anderem Maßnahmen wie:
• Fachliche Beratung (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten bezüglich privater Bäume, Baum-schutzfragen, Krankheiten, Schädlinge und Pilzbefall, Baumpflegemaßnahmen, Baumbewertung, Verkehrssicherheit)
• Baumkontrolle
• Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Baumgesundheit (z.B. Kronen-pflege-, Kronenreduzierungs- und Kronensicherungsschnitte)
• Erhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (z.B. Totholzbeseitigung)
• Bodenverbesserungsmaßnahmen im Kronentraufbereich (z.B. durch Bodenbelüftung)
• Großbaumverpflanzung in begründeten Sonderfällen
• Bei begründetem Zweifel zur Verkehrssicherheit und einer Empfehlung der Baumkontrolleurin/des Baumkontrolleurs zur Erstellung eines Baumgutachtens, wird dieses zu 100 Prozent von der Stadt in dem Umfang gefördert, wie der Baumkontrolleur/die Baumkontrolleurin einen Untersuchungsbedarf bestätigt.
„Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürgern Anreize schaffen, den fantastischen Baumbestand unserer Stadt soweit wie möglich zu erhalten“, betont Luise Reiher. „Sowohl die kommunalen als auch die privaten Bäume brauchen Schutz und müssen soweit es geht im Stadtbild erhalten bleiben.“