Der Klimafonds 2023

Aktuelle Information

Die Stadt Ibbenbüren setzt neue Akzente beim Klimaschutz. Mit den Mitteln des Klimafonds werden künftig Stecker-Solarmodule, die Dach- und Fassadenbegrünung, die Energieberatung und Maßnahmen für das Regenwassermanagement zur Verfügung gestellt.
 
Mithilfe des folgenden Antrags können Sie ab sofort Mittel aus dem Klimafonds 2023 beantragen. Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bitte ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse: klimafonds@ibbenbueren.de. 
 
Die Fördermittel sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Balkonkraftwerke und jede Menge Grün werden gefördert

Klimafonds 2023

Die Stadt Ibbenbüren setzt neue Akzente beim Klimaschutz. Mit den Mitteln des Klimafonds werden künftig Stecker-Solarmodule, die Dach- und Fassadenbegrünung, die Energieberatung und Maßnahmen für das Regenwassermanagement zur Verfügung gestellt.

„Bisher konnten nur Hauseigentümerinnen und -eigentümer von der Förderung profitieren. Mit der neuen Förderrichtlinie haben nun auch Mieterinnen und Mieter erstmals die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu verringern und CO2-Emissionen im Bereich Wohnen zu vermeiden“, sagt Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer. Und die dafür durch den Rat mit großer Mehrheit zur Verfügung gestellten Fördermittel haben sich für dieses Jahr deutlich erhöht. Zur Verfügung steht eine Fördersumme in Höhe von 150.000 Euro, von der jeweils 33.750 Euro für die genannten Aspekte verwendet werden können. Weitere 15.000 Euro stehen für Machbarkeitsstudien für Unternehmen bereit. Die Fördermaßnahmen des Klimafonds 2023 im Einzelnen:

Stecker-Solar-Geräte: Gefördert wird die Installation von neuen steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonanlagen), die im deutschen Stromnetz betrieben werden dürfen. Das sind Photovoltaikmodule mit bis zu 600 Watt Leistung und einem Wechselrichter, die an das Stromnetz angeschlossen werden dürfen. Es werden nur Geräte mit Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Produktsicherheit gefördert. Hier wird ein Gerät mit maximal 200 Euro gefördert.

Dach- und Fassadenbegrünung: Förderfähig sind zum Beispiel Maßnahmen zur Dachabdichtung im Rahmen der Dachbegrünung, der Aufbau der Vegetationsschicht inkl. Schutzvlies und Filtermatte, Drainmatte, Substrat, Ansaat und Pflanzen. Zu verwenden sind mehrjährige und vorrangig heimische Pflanzen. Es werden nur Dachbegrünungen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen) mit 20 Euro pro Quadratmeter gefördert (maximal 500 Euro). Sanierungen von bereits vorhandenen Gebäudegrün, Platten-, Holz- oder ähnliche Belägen (z. B. bei Dachterrassen) oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen, wie z.B. Dekoration, sind nicht förderfähig. Förderfähig bei der Begrünung von Fassaden sind vorbereitende Maßnahmen (Entsiegelung, Schutzanstriche und Verfugen), Bodenaufbereitung, Rankhilfen und Pflanzen. Zu verwenden sind mehrjährige und vorrangig heimische Pflanzen. Gefördert werden nur bodengebundene Systeme, keine Pflanzkübel. Hier wird jeder Meter Beet mit 20 Euro gefördert (maximal 500 Euro).

Regenwassermanagement: Gefördert werden Regenwassertonnen und Zisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 200 Litern. Bei der Installation darf keine Neuversiegelung von unberührtem Boden stattfinden. Gefördert werden auch Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen (z.B. Pflaster, Beton und Asphalt) zurückgebaut und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Auch die Teilentsiegelung, z.B. mit Rasensteinen, ist förderfähig. Hier werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, maximal 500 Euro.

Energieberatung: Eine Erstberatung zu Sanierungsmaßnahmen in Wohnhäusern wird bereits durch den Kreis Steinfurt kostenlos angeboten. Eine umfassende Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung wird darüber hinaus mit bis zu 50 Prozent der Beraterkosten durch den Bund gefördert. Diese Beratung wird durch die Stadt Ibbenbüren mit einer zusätzlichen Förderung von bis zu 200 Euro unterstützt. Insgesamt darf die Förderhöhe aber 60 Prozent der Beraterkosten nicht übersteigen.